Platzordnung zur Miete

   Gegenstand der Miete
   Miete und Kaution
   Rechte und Pflichten
   Sanitäranlagen
   Storno
   Sonstige Leistungen

Der Biwakplatz am Kettling in Werdohl ist ein Grillplatz mit anliegendem Bolz- und Spielplatz.
Das Gelände des Biwakplatzes wird vermietet für Familienfeierlichkeiten, Vereinsfeiern und Interessengemeinschaften soweit sie nicht gegen die "guten Sitten" bzw. gegen geltende Gesetze verstoßen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Platz nur bei Anwesenheit der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten nutzen.

Gegenstand der Miete

Der Mieter bekommt Schlüssel für die Schranke und eine kleine Hütte.
Der Platz darf zum Be- und Entladen befahren werden.
Parken von Fahrzeugen ist auf dem Gelände jedoch untersagt. Nutzen Sie hierzu bitte die vorhandenen Parkmöglichkeiten längs der Gewerbestraße und der Zunftstraße.
Die Hütte, die vermietet wird ist mit einem Kühlschrank, Strom und Licht ausgestattet, sowie einem Grillrost, der an der vorhandenen Grillstätte aufgehängt werden kann.



Rechte und Pflichten

Sie haben das Recht Dritte, die die Platzruhe und ein harmonisches Miteinander stören diese des Platzes zu verweisen. Sollten die von Ihnen des Platzes verwiesenen Personen diesem Verweis nicht nachkommen, so informieren sie bitte unverzüglich den Platzwart.
Für die Verschmutzung oder die Beschädigung der Anlagen oder des Inventars des Biwakplatzes haftet der Mieter. Im Schadensfall sind die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffungskosten in vollem Umfang zu tragen. Für Schäden durch Dritte während des Mietzeitraumes haftet ebenfalls der Mieter.

Die Aufsichtspflicht- und Sorgfaltspflicht obliegt somit dem Mieter!!!

Sollten bei Benutzung des Platzes Mängel entdeckt werden, ist umgehend der Platzverwalter oder eine ensprechnde Kontaktperson zu informieren, egal ob diese von Ihnen oder anderen Personen verursacht wurden. Andernfalls kann der Mieter für diese Schäde haftbar gemacht werden.
Der gesamte Biwakplatz muss nach der Benutzung ordentlich und müllfrei hinterlassen werden. Dazu zählt auch, dass angefallener Müll ordnungsgemäß entsorgt und mitgenommen wird.
Gegrillt werden darf nur an den daür vorgesehenen Feuerstellen. Grillfeuer müssen beim Verlassen des Biwakplatzes abgelöscht werden. W&auuml;hrend trockener Sommertage ist muss sich strickt auf die Waldbrandstufe zu achten und ggf. ein Grillen und Feuer machen untersagt.

Nachtruhe

Da es häufig Beschwerden aus Seiten der Nachbarschaft gab, ist Lärmbelästigung ab 22.00 Uhr untersagt.

Verstöße gegen Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sowie der Platzordnung können mit Platzverbot und/oder einbehalten der Kaution belegt werden.



Miete und Kaution

Die Mietegebü beträgt grundsätzlich 30 € pro Tag.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte den Platzverwalter.
Zusätzlich wird eine Kaution in der Höhe von 50 € gefordert, die nach der beanstandungslosen Rückgabe zurück erstattet wird.
Miete und Kaution sind im Voraus bei der Schlüsselausgabe in Bar zu zahlen.




Sanitäranlagen

Seit geraumer Zeit ist am Biwakplatz eine mit Regenwasser betriebene Toilette vorhanden.
Trinkwasser ist vor Ort leider keines vorhanden und muss bei Bedarf entsprechend mitgebracht werden.
Für das Anmieten des Platzes inkl. Toilette erheben wir eine Mitgebühr von insgesamt 60 €.




Terminfristen/Storno

Da im vergangenen Jahr viele Termine nicht genutzt wurden und auch selten rechzeitig absagt wurden erheben wir in diesem Jahr eine Gebühr von 10€ / Tag, die bis zu 4 Wochen vorher auf ein Konto überwiesen werden muss, bzw anderweitig entrichtet werden muss. Diese 10 € subtrahieren sich von der Plazmiete.
Beträgt die Platzmiete beispielsweise 30€, so müssen nach entrichteter Vorauszahlung nur noch 20€ bezahlt werden.
Bei einer fristgerechten Absage (ca. 2 Wochen vor Termin) oder falls der Termin erneut vergeben werden kann, wird der Betrag zurück erstattet. Anderen Falls wird er als Stornogebühr einbehalten.
Sollte der oben genannte Betrag nicht in genanntem Zeitraum übergeben bzw. überwiesen werden, so wird der Termin für andere Personen freigegeben und es verfällt jeglicher Anspruch auf den Termin. Die Stornogebühr muss jedoch dennoch bezahlt werden!




Gut Pfad

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und wünschen einen schönen Aufenthalt.

Gut Pfad

Ihre DPSG-Pfadfinder St. Michael Werdohl